Urheberrechtsnachweis und andere rechtliche Hinweise
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A. Urheberrechtshinweis


Liebe Autoren und Mitwirkende am Projekt „Hamburger Persönlichkeiten“,

wir danken Ihnen sehr für Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement, über bekannte Hamburger Persönlichkeiten berichten zu wollen.

Bevor Sie mit der Ausarbeitung Ihres Beitrages beginnen, möchten wir Sie vorab allerdings noch bitten, einige wichtige Grundsätze zu beachten. Insbesondere liegt uns der Umgang mit fremden Urheberrechten, den Rechten am eigenen Bild und den Persönlichkeitsrechten Dritter sehr am Herzen. Es ist daher unverzichtbar, dass Sie beim Verfassen Ihrer Texte etwaige Rechte Dritter beachten. Ebenso ist es von Nöten, dass auch Sie uns die Rechte zur Verbreitung Ihres Beitrags im Internet einräumen:

1. Zur Beachtung von Rechten Dritter beim Verfassen Ihres Beitrags

Bitte überlassen Sie uns nur Texte und Darstellungen zur Veröffentlichung, die Sie selbst verfasst haben und achten Sie darauf, für Texte, Bilder und andere Materialien Dritter, auf die Sie zur Illustration einer bekannten Hamburger Persönlichkeiten zurückgreifen, zuvor die Einwilligung der jeweiligen Rechtsinhaber einzuholen.

Nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) sind alle Werke, d. h. persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Werke sind selbstverständlich nicht nur Texte, sondern auch Filme, Fotos, Flip-Arts, Icons, Grafiken, technische Zeichnungen, Tabellen, Sammelwerke (Lexika, Datenbanken) oder auch komplett gestaltete Websites. Da die Rechtsprechung zum urheberrechtlichen Schutz der Werke die „Schöpfungshöhe“ tendenziell niedrig ansetzt, gehen Sie bitte grundsätzlich davon aus, dass fremde Inhalte (insbesondere Texte und Bilder.), die Ihnen bei der Arbeit zum Thema „Hamburger Persönlichkeiten“ begegnen, urheberrechtlich geschützt sind bzw. zumindest den sogenannten Leistungsschutzrechten unterfallen. Damit ist jede unerlaubte Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Inhalte untersagt.

Bitte verwenden Sie Inhalte Dritter daher ausschließlich in folgenden Fällen:

a) Einwilligung des Urhebers

Der Urheber kann durch seine Einwilligung in die Verwendung seiner Werke, insbesondere seiner Texte der Nutzung durch Dritte zustimmen. Art und Umfang der Einwilligung sind variabel. Die Einwilligung muss sich deshalb ausdrücklich auf die Verbreitung des Werkes und Ausschnitten daraus im Internet beziehen. Eine schriftliche Fixierung der Absprache mit dem Urheberrechtsinhaber ist in jedem Fall empfehlenswert.

b) Nutzung gemeinfreier Werke

„Gemeinfreie“ Werke dürfen ohne Einwilligung des Urhebers oder sonstiger Rechteinhaber benutzt werden. Der Begriff „gemeinfreie Werke“ bezeichnet die sogenannten „amtlichen“ Werke (u. a. Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen und amtlich verfasste zu Entscheidungen) sowie Werke von Urhebern, bei denen die urheberrechtliche Schutzfrist erloschen ist. Der Urheberrechtliche Schutz eines Werkes endet generell 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Vorsicht ist bei der Verwendung fremder Fotos und Abbildungen aus Büchern geboten. Insofern können neben den Urheberrechten sogenannte Leistungsschutzrechte des Fotografen verletzt werden. Diese erlöschen 50 Jahre nach Erscheinen des Lichtbilds.

c) Zitatrecht

Sofern Sie aus Werken im Rahmen des „Kleinzitats“ (§ 51 UrhG) zitieren, benötigen Sie ebenfalls keine Einwilligung des Rechtsinhabers. Ihnen ist es danach erlaubt, „Stellen eines Werkes“ in ein anderes selbstständiges Sprachwerk einzubinden. Als „Stellen eines Werkes“ kommen dabei nur kleinere Ausschnitte eines Werkes in Betracht. Bei Bildzitaten gilt insoweit eine Ausnahme, als Bilder sinnvoller Weise nur im Ganzen dargestellt werden können und deshalb auch im Ganzen wiedergegeben werden dürfen.

Bitte beachten Sie bei der Inanspruchnahme der Rechte aus § 51 UrhG, dass Sie bei der Verwendung von Stellen aus einem Werk den Zitatzweck wahren. Dazu muss das zitierte fremde Material als Beleg für das eigene Werk dienen. Von Umfang und Verwendung her sind Zitate daher nur zulässig, soweit dies durch den Zweck des Zitats geboten ist. Weiter müssen Sie bei jedem Zitat selbstverständlich Ihre Quellen angeben.

d) Freie Benutzung in Abgrenzung zur (unfreien) Bearbeitung

Die Veröffentlichung oder Verwertung von Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des bestehenden Werkes eines anderen ist nur mit dessen Einwilligung zulässig (§ 23 UrhG). Wenn Ihr Beitrag allerdings in freier Benutzung eines vorbestehenden Werkes eines anderen geschaffen worden ist, benötigen Sie die Zustimmung des Urhebers nicht. Die Grenze zwischen freier Benutzung und unfreier Bearbeitung verläuft fließend. Solange Sie ein fremdes Urheberrechtlich geschütztes Werk lediglich als Anregung für Ihr eigenes Werk nutzen und nicht die wesentlichen Züge des fremden Werkes übernehmen, besteht allerdings kein Risiko einer Urheberrechtsverletzung.

e) Rechte am eigenen Bild

Einige Besonderheiten sind noch bei der Verwendung von Fotos zu berücksichtigen. Bei der Verwendung fremder Fotos bedarf es nämlich nicht nur der Einwilligung des jeweiligen Urhebers, sondern darüber hinaus auch nach dem Kunsturhebergesetz der Einwilligung des Abgebildeten (§ 22 KUG). Allerdings gibt es hierzu auch einige Ausnahmen. Eine Einwilligung ist danach insbesondere dann nicht erforderlich, wenn die abgebildete Person nicht den Motivschwerpunkt bildet, also lediglich Beiwerk ist, sie eine „Person der Zeitgeschichte“ oder Teil einer Versammlung, eines Aufzuges ist. Die Rechte am eigenen Bild enden, anders als das Urheberrecht, deutlich früher, und zwar 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten. Innerhalb der zehnjährigen Frist müssen die Angehörigen der Bildnutzung zustimmen.

2. Einräumung Ihrer Urheberrechte

Auch die von Ihnen geschaffenen Texte und Beiträge unterliegen dem Urheberrecht. Damit wir Ihre Beiträge auf unserer Internetseite „www.hamburger-persoenlichkeiten.de“ veröffentlichen können, sind wir daher darauf angewiesen, dass Sie uns die entsprechenden Rechte an Ihrem Werk einräumen. Da Sie sich ehrenamtlich für das Projekt bemühen, genügt uns hierfür die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts, d. h., Sie können Ihr Werk weiterhin selbst nutzen und auch anderen Personen Nutzungsrechte daran einräumen. Insofern gilt folgendes:

1. Mit der Bereitstellung Ihres Textes erklären Sie, dass Sie einerseits der Veröffentlichung im Rahmen der kostenlos zugänglichen Internetseite „www.hamburger-persoenlichkeiten.de“ einverstanden sind und andererseits, dass Sie keine Rechte Dritter durch das zur Verfügung stellen Ihres Werkes für die Verbreitung im Internet verletzen.

2. Die bereit gestellten Texte sollen von uns inhaltlich nicht verändert werden. Sie erklären sich jedoch damit einverstanden, dass wir Ihre Texte für die Veröffentlichung im Internet anpassen und gegebenenfalls kürzen. Selbstverständlich werden Sie als Autor bzw. Urheber des Textes von uns genannt.

Für jede anderweitige Nutzung der Texte als die Veröffentlichung auf der Internetseite würden wir uns freuen, Sie ansprechen zu dürfen.

Alle Mitwirkenden bitten wir, uns zu bestätigen, dass Sie die obigen Grundsätze zur Kenntnis genommen haben und unter den beschriebenen Bedingungen am Projekt „Hamburger Persönlichkeiten“ mitwirken werden. Ein entsprechendes Formular überreichen wir zusammen mit den Login-Zugangsdaten. 

Vielen Dank!

 

B. Rechtliche Hinweise

1. Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

2. Schutz des geistigen Eigentums

Texte, Bilder, Sounds, Grafiken, Animationen und Videos sowie deren Anordnung auf unserer Website unterliegen im Regelfall dem Schutz des Urhebergesetzes und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Markenzeichen auf unserer Website markenrechtlich geschützt. Durch unsere Website wird keine Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums von uns oder Dritten erteilt.




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